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Unterweisung im Arbeitsschutz

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Wie führt man Unterweisungen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz durch?

Viele Arbeitsunfälle können vermieden werden, wenn sich die Beschäftigten richtig verhalten. Deshalb ist das korrekte Verhalten von Mitarbeitern ein wichtiger Ansatzpunkt im Arbeitsschutzrecht. Dies wird insbesondere in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes deutlich. Dort ist normiert, dass Arbeitgeber oder von ihnen beauftragte Personen (zum Beispiel Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit), die Beschäftigten angemessen und ausreichend über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der Arbeit zu unterweisen haben. Das Ziel solcher Unterweisungen liegt auf der Hand: Der Beschäftigte soll in die Lage versetzt werden, eine Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit zu erkennen und entsprechend den gegebenen Schutzmaßnahmen zu handeln. Um ein solches Verhalten zu erreichen, muss jeder Beschäftigte über die Gefährdungen an seinem Arbeitsplatz unterrichtet sein. Es ist weiter erforderlich, dass der Beschäftigte zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motiviert wird. Bei der Zuordnung von Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzes ist auf die Besonderheiten des Beschäftigten zu achten – beispielsweise seine Ausbildung, seine Erfahrung und Sachkunde sowie seine körperlichen Eigenschaften.

Wann müssen sicherheitstechnische Unterweisungen durchgeführt werden?

Um den richtigen Zeitpunkt für eine sicherheitstechnische Unterweisung festlegen zu können, müsse diese richtig kategorisiert werden. Die Basis für alle Unterweisungen ist die sogenannte Erstunterweisung. Sie informiert den Beschäftigten über die grundsätzlichen Regeln im Arbeitsschutz. Folgerichtig muss diese Unterweisung bei der Einstellung eines Beschäftigten aber auch bei der Änderung seiner Aufgaben du bei der Einführung von neuen Techniken und Arbeitsmitteln erfolgen. § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sieht eine regelmäßige Wiederholung dieser Erstunterweisung vor, ohne einen konkreten zeitlichen Abstand zu bestimmen. So sollte sich die Frist für die Wiederholungsunterweisung nach den betrieblichen Bedingungen und der Entwicklung der Gefährdungen im Unternehmen richten. Gleichwohl bestimmen spezielle Vorschriften im Arbeitsschutzrecht halbjährliche und jährliche Unterweisungen. Alle sechs Monate sind dies zum Beispiel die Unterweisungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, der Druckluftverordnung und der Strahlenschutzverordnung.

Die jährliche Unterweisung nach § 4 der DGUV 1

Gemäß § 4 der DGUV 1 hat nach der Erstunterweisung (vor Beginn der Tätigkeit durchzuführen) eine jährliche Unterweisung zu erfolgen. Ähnlich verlangt es auch der § 14 der Gefahrstoffverordnung. Die Unterweisung wird gewöhnlich mündlich durchgeführt. Dabei soll der Unterweisende bei seinem Vortrag pädagogische und lernpsychologische Erkenntnisse einfließen lassen. Betriebs- und Arbeitsanweisungen dienen der Verdeutlichung und Gefahreninformation auch über die Unterweisung hinaus. Es reicht aber nicht aus, Merkblätter zu verteilen. Der Beschäftigte soll aktiv in die Unterweisung eingebunden werden. Dies kann zum Beispiel durch praktische Übungen geschehen. Am besten wird die Unterweisung dort durchgeführt, wo die angesprochenen Gefahren vorkommen können. Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren. Dabei sind die Teilnehmer, der Inhalt, der Zeitpunkt und die Dauer der Unterweisung festzuhalten. Zum Abschluss bestätigen die Unterwiesenen durch eigenhändige Unterschrift ihre Teilnahme an der Unterweisung. Die Dokumentation sollte mindestens bis zur nächsten Unterweisung aufbewahrt werden.