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Grundlagen und Pflichten des betriebliche Arbeitsschutz

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Betrieblicher Arbeitsschutz wird in manchen Unternehmen als ein notwendiges Übel angesehen, das nur personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Wer so denkt, handelt nicht nur fahrlässig der Gesundheit und dem Leben seiner Mitarbeiter gegenüber, sondern gefährdet leichtsinnig den Bestand seines Unternehmens. Arbeitsschutz, und dies gilt tatsächlich hier in besonderem Maße, ist Sache des Unternehmers. Er ist persönlich für die Umsetzung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Unternehmer muss die Arbeitsstätten, die Maschinen und Geräte, die Anlagen und anderen Arbeitsmittel so beschaffen, einrichten, unterhalten und betreiben, dass sie nicht zu einer Gefährdung für die Arbeitnehmer in seinem Unternehmen und andere Personen werden können. Rechtsgrundlage für diese Verpflichtung sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und weitere gesetzliche Regelungen und Vorschriften der Unfallversicherungsträger.

Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes

§ 4 des Arbeitsschutzgesetzes beschreibt dem Unternehmer die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes, die für jedes Unternehmen einheitlich gelten. Danach ist die Arbeit im Unternehmen so zu gestalten, dass die Gefahr für das Leben und die Gesundheit der beteiligten Personen möglichst nicht, und wenn nicht komplett vermeidbar, möglichst gering gehalten wird. Gefahren sind dabei immer zuerst an ihrer Ursache zu bekämpfen. Der Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie weitere gesicherte Erkenntnisse sind bei den Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen im Unternehmen sind so zu planen, dass Arbeitsorganisation, Technik, weitere Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und die Umwelt sach- und fachgerecht mit dem Arbeitsplatz verbunden sind. Individuelle Schutzmaßnahmen sind immer nachrangig gegenüber anderen Maßnahmen. Die speziellen Anforderungen für besondere Gruppen wie Jugendliche, Schwangere oder benachteiligte Menschen, sind zu beachten und bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Arbeitsschutz ist für die Beschäftigten zu regeln.

Die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer steht in der Pflicht, die möglichen Gefahren und Risiken in seinem Betrieb zu erkennen, zu erfassen und zu beurteilen. Darüber hinaus muss der Unternehmer aus der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen ableiten, die geeignet sind, die festgestellten Gefährdungen und Risiken zu minimieren. Im Schadensfall muss der Unternehmer gegenüber dem Gesetzgeber und den Unfallversicherungsträgern nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Natürlich liegt es auf der Hand, dass der Unternehmer diese Tätigkeiten in der Regel nicht persönlich erledigen kann. Es stehen ihm deshalb zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, die Aufgaben zu übertragen. Dies sind zum Beispiel der Betriebsarzt, der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus Befähigte Personen, Brandschutzhelfer und weitere Personen im Arbeitsschutz. Eine solche Übertragung entlässt den Unternehmer jedoch nicht aus seiner Verantwortung in Sachen Arbeitsschutz. Einer besonderen Bedeutung kommt der jährlichen Sicherheitsunterweisung zu, die besonders für neue Mitarbeiter alle relevanten Informationen enthalten sollte.