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Unterweisung zur Gefährdungsbeurteilung

Gefaehrdungsbeurteilung

Das Thema Gefährdungsbeurteilung wird immer komplexer

Im Arbeitsschutz ist die Bewertung aller Gefahren und Risiken für einen Arbeitsplatz – kurz die Gefährdungsbeurteilung – eine, wenn nicht die, zentrale Aufgabe. Nicht nur, dass der Gesetzgeber und die Unfallkassen verpflichtend anordnen, die ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung erreicht in einem Unternehmen gleich mehrere Ziele und Funktionen. Vornehmlich dient sie dazu, Gefahren und Risiken für Leben und Gesundheit der beteiligten Personen aber auch für das Eigentum des Unternehmens zu erkennen und zu bewerten. Dazu müssen Antworten auf einige Fragen gefunden werden. Zum Beispiel, welche Aufgaben an dem Arbeitsplatz ausgeübt werden, welche Werkzeuge, Materialien und Maschinen dazu erforderlich sind. Weiter, welche Belastungen sich hierdurch für den jeweiligen Mitarbeiter oder die betroffenen Mitarbeiter und – falls vorhanden – Gäste ergeben.

Aus der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ableiten

Das Erkennen und das Beurteilen von Gefahren und Risiken an einem Arbeitsplatz sind die ersten Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser Erkenntnis und Bewertung müssen jedoch, will man effektiv eine Reduzierung der Gefahren und der Risiken erreichen, Maßnahmen abgeleitet werden, die für eine Minimierung der erkannten Probleme geeignet sind. Auch hierzu lassen sich – vereinfacht dargestellt – Fragen stellen, die in der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Zum Beispiel, welche Maßnahmen sind festzulegen? Wer ist für die Erledigung dieser Maßnahmen verantwortlich und zu welchen Terminen werden sie durchgeführt? Weiter, wer kontrolliert die Durchführung und vor allem die Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen? Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung muss aus diesem Grund mit großer Sorgfalt und viel Fachwissen vorgegangen werden, um einen wirksamen Arbeitsschutz zu erreichen. Zudem sollten unbedingt die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt involviert werden.

Fachwissen ist für die Gefährdungsbeurteilung erforderlich

Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger haben das Anforderungsprofil für die Gefährdungsbeurteilung den sich verändernden gesellschaftlichen und technischen Erforderlichkeiten anpassen müssen. Dadurch ist das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung nicht nur zu einer zeitintensiven, sondern auch fachlich anspruchsvollen Tätigkeit geworden. Durch gezielte Schulungen lassen sich jedoch diese Begleitumstände reduzieren und sogar zu einem Vorteil umkehren, so dass die Gefährdungsbeurteilung dazu führen kann, dass Kosten im Unternehmen in einem nicht geringen Umfang eingespart werden. Allein durch die Verringerung oder Vermeidung von Betriebsunfällen werden Kosten und Zeitverluste minimiert. Auch auf die Beitragszahlungen des Arbeitgebers an die Berufsgenossenschaften wirkt sich eine gut gemachte Gefährdungsbeurteilung reduzierend aus. Ein weiterer Effekt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Gestaltung des Arbeitsumfeldes der Mitarbeiter. Es wirkt sich motivierend auf die Belegschaft aus, wenn der einzelne Mitarbeiter weiß, dass sein Arbeitsplatz sicher vor Unfällen ist.