Die befähigte Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitsmittel, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Leitern und Gerüste zählen zu den häufigsten Unfallursachen im Arbeitsalltag, daher ist ihre regelmäßige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Eine befähigte Person sorgt dafür, dass Leitern, Tritte und Kleingerüste sicher verwendet werden können und den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen.
Rechtliche Grundlagen
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherstellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber. Sie schreibt in § 14 vor, dass Arbeitsmittel wie Leitern regelmäßig von einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 geprüft werden müssen. Diese Überprüfungen sollen sicherstellen, dass Geräte in einem sicheren Zustand betrieben werden.
Unfallverhütungsvorschriften und DGUV-Regeln
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt ergänzende Vorschriften heraus, etwa die DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2, welche den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten konkretisieren. Diese Vorgaben beschreiben auch die Anforderungen an die befähigte Person und die Intervalle der Prüfungen – in der Regel mindestens einmal jährlich oder nach besonderen Ereignissen wie Reparaturen oder Stürzen.
Aufgaben und Pflichten der befähigten Person
Die befähigte Person überprüft Leitern, Tritte und Kleingerüste auf Sicherheit, Standfestigkeit und Unversehrtheit. Dabei werden Beschädigungen, Korrosion, lose Verbindungen oder abgenutzte Stufen erkannt. Nach jeder Inspektion dokumentiert die befähigte Person die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll, das Auskunft über den Zustand des Arbeitsmittels gibt und gegebenenfalls notwendige Reparaturen oder Aussonderungen vermerkt. Darüber hinaus gibt sie dem Arbeitgeber Empfehlungen zur Instandhaltung, Lagerung und sachgemäßen Nutzung von Leitern und Kleingerüsten.
Zur Pflicht einer befähigten Person gehört es außerdem, unsichere oder beschädigte Arbeitsmittel zu kennzeichnen und deren Verwendung bis zur Instandsetzung zu untersagen. So wird verhindert, dass defekte Leitern oder Gerüste ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Voraussetzungen für eine befähigte Person
Eine befähigte Person muss über eine technische oder handwerkliche Ausbildung verfügen, beispielsweise als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsmeister oder Techniker. Entscheidend sind außerdem praktische Erfahrungen im Umgang mit Leitern, Tritten und Gerüsten. Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der BetrSichV, der DGUV-Regeln und der TRBS 1203, sind zwingend erforderlich.
Darüber hinaus sollte die befähigte Person in der Lage sein, Gefährdungen richtig einzuschätzen, Prüfverfahren anzuwenden und rechtssichere Dokumentationen zu erstellen. Auch eine regelmäßige Fortbildung oder Wiederholungsschulung wird empfohlen, um den aktuellen Stand der Technik und Regelwerke zu kennen.
Vor- und Nachteile einer befähigten Person
Für Arbeitgeber bietet der Einsatz einer befähigten Person deutliche Vorteile: Durch regelmäßige Prüfungen werden Unfälle und Haftungsrisiken minimiert, die Sicherheit im Betrieb verbessert und gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt. Arbeitnehmer profitieren durch verlässliche, geprüfte Arbeitsmittel, die sie ohne Bedenken einsetzen können.
Fehlt jedoch eine qualifizierte befähigte Person oder werden Prüfungen vernachlässigt, kann dies zu erhöhten Unfallrisiken, Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann der Betrieb bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden, wenn keine jährliche Prüfung nachgewiesen werden kann.
Schulungen und Weiterbildungen
Inhalte und Dauer von Schulungen
Schulungen für befähigte Personen werden von zertifizierten Bildungsträgern und Berufsgenossenschaften angeboten. In der Regel dauert ein Seminar ein bis zwei Tage und vermittelt Kenntnisse zur rechtlichen Grundlage, zur Sicht- und Funktionsprüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten sowie zu Dokumentationspflichten.
Kosten und Anbieter
Die Kosten einer Schulung liegen meist zwischen 300 und 600 Euro, abhängig vom Umfang und vom Anbieter. Viele Schulungsanbieter wie TÜV, DEKRA oder Handwerkskammern bieten zudem Online-Auffrischungskurse an, um das Wissen regelmäßig zu aktualisieren.
Auswahl einer befähigten Person
Eine befähigte Person wird in der Regel vom Arbeitgeber schriftlich benannt. Wichtig ist, dass diese Person die geforderten Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann. Häufig übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Meister diese Verantwortung. Kriterien bei der Auswahl sind technisches Verständnis, Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung im Umgang mit Arbeitsmitteln. Auch die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Mängel praxisnah beurteilen zu können, ist entscheidend für die Eignung.
Zertifizierung und Auditierung
Nach erfolgreicher Schulung erhält die befähigte Person ein Zertifikat, das ihre Qualifikation bestätigt. Dieses Zertifikat dient als Nachweis gegenüber Behörden oder der Berufsgenossenschaft. Bei internen oder externen Audits kann überprüft werden, ob Prüfungen korrekt durchgeführt und dokumentiert wurden. Die Auditierung durch die Berufsgenossenschaft stellt sicher, dass Unternehmen ihre Pflichten gemäß BetrSichV und DGUV vollständig erfüllen.
Die befähigte Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste ist ein wesentlicher Bestandteil des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. Sie sorgt durch regelmäßige Kontrollen, sachkundige Beurteilung und umfassende Dokumentation dafür, dass Arbeitsmittel sicher und gesetzeskonform genutzt werden. Betriebe, die auf eine regelmäßige Qualifizierung dieser Fachkräfte achten, profitieren langfristig durch höheren Schutz ihrer Mitarbeitenden und geringere Unfall- sowie Reparaturkosten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau ist eine befähigte Person?
Eine befähigte Person ist eine technisch erfahrene und geschulte Person, die Leitern, Tritte und Kleingerüste regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüft und Prüfprotokolle erstellt.
Ist die Benennung einer befähigten Person gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Die BetrSichV schreibt vor, dass der Arbeitgeber eine fachkundige Person mit der regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragen muss.
Wie oft müssen Leitern, Tritte und Kleingerüste geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich oder zusätzlich nach besonderen Ereignissen, etwa nach Reparaturen oder Stürzen.
Kann eine Person befähigte Person sein, ohne eine Schulung zu absolvieren?
Theoretisch ja, sofern sie über gleichwertige Kenntnisse und Berufserfahrung verfügt. In der Praxis wird jedoch eine Schulung dringend empfohlen, um den Nachweis der Fachkunde zu erbringen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Schulung zur befähigten Person?
Die Kosten liegen durchschnittlich zwischen 300 und 600 Euro, je nach Anbieter, Schulungsdauer und Zertifizierungsumfang.






