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G Untersuchung & Vorsorge nach ArbMedVV

doctor and patient shaking hands in the hospital after finishing treatment. health care concept

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung: Orientierung an der Systematik der G-Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge spielt eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz. Sie dient dem Ziel, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und zu verhindern. Dabei hilft die bewährte Systematik der ehemaligen G-Untersuchungen als Orientierung, um Vorsorgemaßnahmen gezielt umzusetzen.

Die sogenannten G-Untersuchungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die ursprünglich von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelt wurden. Sie bieten eine klare Struktur, um Gesundheitsgefahren im Arbeitsumfeld gezielt zu identifizieren und zu minimieren. Obwohl die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) mittlerweile die gesetzliche Grundlage bildet, werden die G-Untersuchungen weiterhin als bewährte Orientierung genutzt.

Ziele der G-Untersuchungen

Die G-Untersuchungen dienen dazu, berufsbedingte Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Prävention oder Verringerung von Gesundheitsrisiken zu ergreifen. Sie berücksichtigen sowohl physikalische, chemische als auch biologische Gefährdungen und sind speziell auf verschiedene Tätigkeiten abgestimmt.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist eine deutsche Verordnung, die die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge regelt. Sie dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit und legt fest, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber verpflichtet sind, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten oder durchzuführen.

Wesentliche Punkte der ArbMedVV:

  • Pflichtvorsorge: Bei bestimmten Tätigkeiten, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind (z.B. Arbeiten mit Gefahrstoffen, Lärm oder biologischen Arbeitsstoffen), muss der Arbeitgeber eine Vorsorgeuntersuchung veranlassen und sicherstellen, dass diese vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird.
  • Angebotsvorsorge: In Fällen, in denen Gefährdungen bestehen, die nicht der Pflichtvorsorge unterliegen, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
  • Wunschvorsorge: Unabhängig von Pflicht- oder Angebotsvorsorge haben Beschäftigte das Recht, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu verlangen.

Ziele der Verordnung:

  • Früherkennung von Gesundheitsgefahren: Durch regelmäßige Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt und verhindert werden.
  • Beratung der Beschäftigten: Arbeitsmediziner sollen die Beschäftigten über gesundheitliche Risiken und Präventionsmaßnahmen informieren.
  • Dokumentation und Datenschutz: Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit Einwilligung der Beschäftigten weitergegeben werden.

Die ArbMedVV ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland und trägt dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Was ist Arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge basiert auf der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Sie definiert drei wesentliche Arten von Vorsorge:

  1. Pflichtvorsorge: Für Tätigkeiten mit hohen Gesundheitsrisiken (z. B. Arbeiten mit Asbest oder Lärm).
  2. Angebotsvorsorge: Für Tätigkeiten, bei denen Gefährdungen bestehen, die keine Pflichtvorsorge auslösen (z. B. Bildschirmarbeit).
  3. Wunschvorsorge: Beschäftigte können diese unabhängig von einer Gefährdungsbeurteilung verlangen.

Eignungsuntersuchungen und ihre Relevanz

Neben der Vorsorge gibt es auch Eignungsuntersuchungen, die überprüfen, ob ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausführen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Diese Untersuchungen betreffen z. B.:

  • Fahr- und Steueraufgaben (z. B. G 25: Reaktionsfähigkeit)
  • Atemschutzgeräteträger (z. B. G 26: Lungenfunktionstests)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (z. B. G 41: Kreislauf und Schwindelkontrolle)

Vorsorgen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach der ehemals G-Untersuchungen

Die sogenannten G-Ziffern oder G-Grundsätze sind Leitlinien für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelt wurden. Sie beschreiben die Rahmenbedingungen, Untersuchungsinhalte und -ziele für bestimmte arbeitsbedingte Gefährdungen.

Die G-Grundsätze sind keine Rechtsnorm, sondern dienen als Orientierungshilfe für Ärzte, Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte, um arbeitsmedizinische Vorsorge systematisch durchzuführen. Sie helfen, die Anforderungen der ArbMedVV zu erfüllen und den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten G-Ziffern:


G 1 bis G 10

  1. G 1: Blei oder anorganische Bleiverbindungen
    • Gefährdung: Aufnahme von Blei (z. B. durch Einatmen oder Hautkontakt).
    • Ziel: Überprüfung von Blutblei-Werten, Leber- und Nierenfunktion.
    • Berufsfelder: Metallindustrie, Batteriewerkstätten.
    • G 1.2 Untersuchung – Asbestfaser-Exposition
  2. G 2: Beryllium oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Einatmen von Berylliumstaub oder -dämpfen.
    • Ziel: Früherkennung von Lungenschäden.
    • Berufsfelder: Elektrotechnik, Luftfahrt.
  3. G 3: Phosphorwasserstoff
    • Gefährdung: Inhalation des giftigen Gases.
    • Ziel: Schutz vor akuten Vergiftungen.
    • Berufsfelder: Schädlingsbekämpfung, Getreidelagerung.
  4. G 4: Arsen oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Einatmen von Staub/Dämpfen.
    • Ziel: Kontrolle der Arsenbelastung im Blut oder Urin.
    • Berufsfelder: Holzschutz, Metallverarbeitung.
  5. G 5: Quecksilber oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Aufnahme durch Haut oder Atemwege.
    • Ziel: Überwachung der Quecksilberkonzentration im Urin.
    • Berufsfelder: Chemische Industrie, Zahntechnik.
  6. G 6: Kohlenstoffdisulfid
    • Gefährdung: Inhalation des Stoffes.
    • Ziel: Überwachung von Nervensystem und Herz.
    • Berufsfelder: Chemische Industrie.
  7. G 7: Fluor oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Aufnahme von Fluorverbindungen.
    • Ziel: Überwachung der Knochen und des Kalziumstoffwechsels.
    • Berufsfelder: Aluminiumindustrie, Glasherstellung.
  8. G 8: Oxalsäure oder ihre Verbindungen
    • Gefährdung: Kontakt mit der Säure.
    • Ziel: Schutz der Haut und Schleimhäute.
    • Berufsfelder: Chemische Industrie.
  9. G 9: Nitro- und Aminoverbindungen
    • Gefährdung: Aufnahme durch Haut und Atemwege.
    • Ziel: Kontrolle der Belastung im Blut/Urin.
    • Berufsfelder: Farbenherstellung, Sprengstoffproduktion.
  10. G 10: Benzol
    • Gefährdung: Inhalation des krebserregenden Stoffes.
    • Ziel: Überwachung von Blut- und Leberwerten.
    • Berufsfelder: Chemie-, Petroindustrie.

G 11 bis G 20

  1. G 11: Halogenierte Kohlenwasserstoffe
    • Gefährdung: Inhalation von Lösungsmitteln.
    • Ziel: Überwachung der Leber- und Nierenfunktion.
  2. G 12: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
    • Gefährdung: Hautkontakt oder Inhalation.
    • Ziel: Schutz vor krebserregenden Stoffen.
  3. G 13: Nitrosamine
    • Gefährdung: Inhalation krebserregender Stoffe.
    • Ziel: Schutz der Atemwege.
  4. G 14: Pestizide
    • Gefährdung: Hautkontakt oder Inhalation.
    • Ziel: Überwachung des Nervensystems.
  5. G 15: Methanol
    • Gefährdung: Inhalation oder Aufnahme durch Haut.
    • Ziel: Überwachung der Sehfähigkeit und des Nervensystems.
  6. G 16: Dimethylformamid
    • Gefährdung: Hautkontakt oder Inhalation.
    • Ziel: Schutz der Leber und Haut.
  7. G 17: Antimon oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Einatmen von Staub oder Dämpfen.
    • Ziel: Überwachung der Atemwege und Blutwerte.
  8. G 18: Platin oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Kontakt mit Stäuben oder Allergenen.
    • Ziel: Schutz vor Allergien und Atemwegserkrankungen.
  9. G 19: Kobalt oder seine Verbindungen
    • Gefährdung: Aufnahme durch Staub oder Haut.
    • Ziel: Überwachung der Atemwege und Allergien.
  10. G 20: Lärm

G 21 bis G 46

Die späteren Ziffern umfassen vor allem physikalische, biologische und psychologische Belastungen:

  • G 21: Vibrationen (Hand-Arm-System).
  • G 22: Arbeiten in Druckluft.
  • G 23: Arbeiten im Kältestrom.
  • G 24: Hauterkrankungen (Kontaktstoffe).
  • G 25: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. Reaktionstests).
  • G 26: Atemschutzgeräte (Überprüfung der Lungenfunktion).
  • G 27: Isocyanate (Lungen und Haut).
  • G 28: Hitzearbeiten (Kreislaufbelastung).
  • G 29: Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre.
  • G 30: Überdruck (Taucharbeiten).
  • G 31: Arbeiten mit Gefahrstoffen allgemein.
  • G 32: Nickel oder Nickelverbindungen.
  • G 33: Chrom oder Chromverbindungen.
  • G 34: Cadmium.
  • G 35: Kohlenmonoxid.
  • G 36: Arbeiten mit Fluorwasserstoff.
  • G 37: Lösemittel.
  • G 38: Benzol.
  • G 39: Arbeiten mit Phenolen.
  • G 40: Asbest (staubförmige Materialien).
  • G 41: Arbeiten mit Absturzgefahr.
  • G 42: Infektionsgefährdung (medizinische Berufe).
  • G 43: Arbeiten mit ionisierenden Strahlen.
  • G 44: Optische Strahlung.
  • G 45: Psychische Belastungen (Stresserkrankungen).
  • G 46: Bildschirmarbeit (Ergonomie und Sehfähigkeit).

Vorteile der G-Untersuchungen

Die G-Untersuchungen ermöglichen eine systematische Vorsorge, die nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten schützt, sondern auch die Arbeitsfähigkeit und Sicherheit im Betrieb erhält. Sie schaffen eine klare Orientierung, welche Vorsorgeuntersuchungen für spezifische Tätigkeiten erforderlich sind.

Die Bedeutung der G-Untersuchungen heute

Die Systematik der G-Untersuchungen hat sich in der Praxis bewährt und bleibt eine unverzichtbare Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie sorgt dafür, dass gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können. Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren gleichermaßen von dieser klar strukturierten Herangehensweise.

Obwohl die G-Ziffern offiziell durch die ArbMedVV abgelöst wurden, bleiben sie ein wertvolles Orientierungssystem für Arbeitgeber, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Sie bieten eine systematische Grundlage für die Planung und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen.