Bei Arbeiten im Kühlraum ist auf die Sicherheit der Mitarbeiter besonderer Wert zu legen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 4, 9, 12 ArbSchG, § 9 BetrSichV, § 3 VSG 1.1) muss eine Betriebsanweisung für das Arbeiten im Kühlraum vorliegen. Diese Betriebsanweisung soll die Beschäftigten über die möglichen Gefahren bei der Arbeit im Kühlraum informieren und Verhaltensregeln zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren geben.
Effektive Schutzmaßnahmen im Kühlraum
Die Arbeit im Kühlraum birgt verschiedene Gefahren für den Menschen. Dazu gehören thermische Gefahren durch Kälte, Absturzgefahr, Rutschgefahr und der Umgang mit Gefahrstoffen wie Kältemitteln. Um sich und andere vor diesen Gefahren zu schützen, sollten die Mitarbeiter verschiedene Schutzmaßnahmen ergreifen und bestimmte Verhaltensregeln einhalten.
Zuallererst sollten die Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn die Funktion und Vollständigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen überprüfen. Nur unterwiesene Personen dürfen den Kühlraum betreten und diesen nur verschließen, wenn sich niemand mehr im Raum befindet. Der Kühlraum muss jederzeit von innen geöffnet werden können.
Abhängig von den durchgeführten Tätigkeiten, der Temperatur und der Aufenthaltsdauer im Kühlraum ist es wichtig, geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Dazu gehört unter anderem Kälteschutzkleidung. Der ständige Aufenthalt in Räumen mit Temperaturen unter minus 18°C darf maximal 1,5 Stunden betragen. Nach dieser Zeit sind Aufwärmphasen von mindestens 30 Minuten außerhalb des Kühlraums erforderlich. Die gesamte Aufenthaltsdauer im Kühlraum darf acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten.
Um die Rutschgefahr zu minimieren, sollten die Mitarbeiter darauf achten, dass die Verkehrswege im Kühlraum stets eisfrei und trocken sind. Beim Umgang mit Gefahrstoffen, wie zum Beispiel Kältemitteln, sind die Maßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt und die Herstellervorgaben zu beachten und umzusetzen.
Verhalten bei Störungen im Kühlraum
Sollte es zu Störungen kommen, wie etwa austretendem Kältemittel, ist der Kühlraum sofort zu verlassen, die Vorgesetzten zu informieren und der Gefahrenbereich kenntlich zu machen. Entstörungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Erste Hilfe bei Unfällen im Kühlraum
Im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung sollten Mitarbeiter Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern, ohne dabei ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Sie sollten den Notruf (112) wählen und Erste Hilfe leisten. Dabei ist es wichtig, die Vitalfunktionen der verletzten Person zu prüfen und bei Bedarf lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Bei starken Blutungen sollte das verletzte Körperteil, wenn möglich, hochgelagert und die Blutung gestillt werden.
Effektive Instandhaltung im Kühlraum aus Sichte der Arbeitssicherheit
Instandhaltungsarbeiten, wie Reparaturen, Wartungen und Prüfungen, dürfen ausschließlich von dazu beauftragten und qualifizierten Personen durchgeführt werden. Bei Arbeiten an höher gelegenen technischen Einheiten, wie zum Beispiel am Verdampfer, ist darauf zu achten, dass diese nur von sicheren Arbeitsplätzen aus, wie zum Beispiel einer Arbeitsbühne, durchgeführt werden. Die regelmäßige Überprüfung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Daher sollten alle Mitarbeiter dafür sensibilisiert werden, mögliche Gefahren und Störungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Regelmässige unterrichtung der Betriebsanweisung
Zusammenfassend ist es für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, die Betriebsanweisungen für das Arbeiten im Kühlraum zu befolgen und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Nur so können die Gefahren und Risiken bei der Arbeit im Kühlraum minimiert werden und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter regelmäßig geschult und über die aktuellen Sicherheitsvorschriften und Anweisungen informiert werden. Durch eine kontinuierliche Sensibilisierung für die Gefahren und Risiken im Kühlraum und eine entsprechende Schulung im Umgang mit diesen Situationen kann ein hohes Sicherheitsniveau erreicht und aufrechterhalten werden. Jeder Mitarbeiter sollte sich seiner Verantwortung für die eigene Sicherheit und die Sicherheit seiner Kollegen bewusst sein und entsprechend handeln. In diesem Sinne ist die Betriebsanweisung für das Arbeiten im Kühlraum ein wichtiges Instrument, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und mögliche Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Es ist empfehlenswert, im Unternehmen eine Befähigte Person für die Arbeit an Orten, die in der Betriebsanweisung aufgeführt oder BetrSichV und BetrSichV und VSG erwähnt oder benannt werden, zu haben. Dadurch kann die Arbeitssicherheit erhöht werden und es steht ein kompetenter Ansprechpartner dauerhaft zur Verfügung. Nur geschulte oder eine befähigte Person vor Ort kann die Gefährdungsbeurteilung richtig einschätzen: