Befähigte Person für Aufzüge: Aufgaben, Verantwortung und Qualifikation
Aufzüge sind aus modernen Gebäuden nicht wegzudenken, und ihre sichere Nutzung hängt wesentlich von regelmäßigem Prüfen, Warten und Instandhalten ab. Im Arbeitsschutz kommt der befähigten Person für Aufzüge eine zentrale Rolle zu, da sie dafür sorgt, dass Aufzugsanlagen sicher betrieben werden und allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Was ist eine befähigte Person für Aufzüge?
Eine befähigte Person ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) jemand, der durch Ausbildung, Erfahrung und Fachkenntnisse in der Lage ist, Arbeiten an oder mit Aufzügen fachgerecht und sicher durchzuführen.
Abgrenzung zu geprüften Aufzugsprüfern
Geprüfte Aufzugsprüfer führen formelle Prüfungen nach § 16 BetrSichV durch, während befähigte Personen häufig intern arbeiten, Wartungen überwachen und kleinere Sicherheitsaspekte prüfen. Sie sorgen dafür, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt werden und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Relevanz im Arbeitsschutz
Befähigte Personen minimieren Unfallrisiken durch fehlerhafte Bedienung oder Wartung, indem sie die Sicherheit der Anlagen kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass alle relevanten Normen und Vorschriften wie die BetrSichV oder DIN EN 81 beachtet werden.
Aufgaben einer befähigten Person
Die Aufgaben einer befähigten Person sind vielseitig und umfassen die Inspektion und Kontrolle von Aufzugsanlagen, die Überwachung von Wartungsarbeiten sowie die sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen.
Inspektion und Kontrolle
Die Inspektionsaufgaben beinhalten die regelmäßige Sichtprüfung von Fahrkorb, Schacht, Türen und Sicherheitsvorrichtungen, ebenso wie die Überprüfung der Notrufsysteme und Notbremseinrichtungen, um sicherzustellen, dass der Aufzug jederzeit betriebsbereit und sicher ist.
Wartungsüberwachung
Im Rahmen der Wartungsüberwachung kontrolliert die befähigte Person die Arbeiten externer Wartungsfirmen und prüft, dass alle Wartungspläne und Prüfvorschriften korrekt eingehalten werden, wodurch die langfristige Sicherheit der Anlage gewährleistet wird.
Dokumentation und Meldung
Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die lückenlose Dokumentation aller Prüf- und Wartungsmaßnahmen, die Erstellung von Protokollen und die sofortige Meldung von Mängeln an die verantwortliche Führungskraft oder die Wartungsfirma, um unverzügliche Maßnahmen zur Sicherheit zu ermöglichen.
Qualifikation und Anforderungen
Damit eine befähigte Person den hohen Anforderungen gerecht wird, sind bestimmte Qualifikationen erforderlich.
Technische Ausbildung
In der Regel wird eine technische Ausbildung als Elektriker, Mechaniker, Aufzugstechniker oder in einem vergleichbaren Berufsfeld erwartet, die die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt.
Erfahrung und Praxis
Zusätzlich ist mehrjährige praktische Erfahrung im Betrieb oder der Wartung von Aufzügen notwendig, insbesondere fundierte Kenntnisse in Elektrotechnik, Mechanik und relevanten Sicherheitsvorschriften.
Schulungen und Weiterbildungen
Befähigte Personen müssen spezielle Schulungen zu Arbeitssicherheit und Aufzugstechnik absolvieren und diese regelmäßig auffrischen, um über aktuelle Normen, Vorschriften und technische Entwicklungen informiert zu sein.
Rechtliche Grundlagen
Die Arbeit der befähigten Person stützt sich auf mehrere gesetzliche und normative Grundlagen.
BetrSichV
Die Betriebssicherheitsverordnung definiert die Pflichten des Betreibers und beschreibt die Rolle der befähigten Personen im Betrieb von Aufzugsanlagen.
DIN EN 81
Die Normenreihe DIN EN 81 legt detaillierte Sicherheitsanforderungen an Aufzüge fest, die von der befähigten Person überprüft werden müssen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
DGUV Vorschriften
Die DGUV Vorschriften geben konkrete Anleitungen zum sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen im gewerblichen Umfeld, sodass alle Prüfschritte nachvollziehbar und gesetzeskonform ausgeführt werden können.
Verantwortlichkeiten im Unternehmen
Die befähigte Person trägt sowohl operative Verantwortung als auch eine beratende Funktion.
Zusammenarbeit mit dem Betreiber
Sie unterstützt den Betreiber bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten und berät bei Modernisierungen oder Umbauten, um die Sicherheit der Aufzüge langfristig zu gewährleisten.
Zusammenarbeit mit Wartungsfirmen
Darüber hinaus überprüft sie die Arbeiten von Wartungsfirmen, kontrolliert die Wartungsberichte und nimmt Reparaturen oder Änderungen ab, sodass der Betrieb der Aufzüge reibungslos und sicher erfolgt.
Vorteile durch den Einsatz befähigter Personen
Der Einsatz befähigter Personen reduziert Unfallrisiken und mögliche Haftungsfälle, da Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen und normativen Anforderungen eingehalten werden, was den Betrieb der Aufzüge rechtlich absichert und durch fachgerechte Überwachung die Lebensdauer der Anlagen verlängert.





