REACH bedeutet so viele wie Registrierung, Valuierung, Autorisierung von Chemikalien und ist eine Verordnung, die seit 2007 in Kraft getreten ist. Die REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung.
Was ist ein REACH-Beauftragter genau?
Die REACH-Verordnung ist vor allem in Kraft getreten um den Menschen die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten einen hohen Schutz zu bieten. Zusätzlich soll diese Verordnung die Umwelt vor schädlichen Einflüssen schützen. Außerdem soll die Verordnung den freien Verkehr der Chemikalien ermöglichen, um somit eine besser Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Unternehmen zu sichern. Grundlegend beruht die REACH-Verordnung auf der Verantwortung des Herstellers und des Anwenders von Chemikalien. Produzenten und Anwender müssen demnach sicherstellen, dass Chemikalien, die auf den Markt kommen und transportiert werden, erstens sicher transportiert werden und danach sicher verwendet werden. Bis jetzt gilt diese Verordnung als eine der strengsten Chemikalienverordnungen der Welt. Um eine gewisse Sicherheit zu gewähren, gibt es REACH-Beauftragte. Diese müssen speziell ausgebildet sein.
Das REACH baute bei seiner Entstehung auf das davor Vorhandende Chemikaliengesetz auf. Laut der alten Gesetzeslage waren die Behörden jedoch dafür zuständig die Sicherheit von Chemikalien zu gewährleisten. Über die meisten Chemikalien lagen jedoch kaum oder nur mangelhafte Informationen vor. Dadurch wurden Unternehmen oder Hersteller oft herangezogen, um die Informationslücken einiger Chemikalien mit Informationen zu füllen. Dieses Verfahren ist nicht nur sehr aufwendig, sondern auch sehr langsam.
Die REACH-Verordnung mit ihren Beauftragten sollen diesen Missstand ändern. Unternehmen müssen nun vor dem Transport oder der Verwendung eines Stoffes die Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt offenlegen. Das bedeutet aber wiederum, das Chemikalien die nicht Registriert sind und mit den entsprechenden Sicherheitshinweise versehen werden, nicht mehr auf den Chemikalienmarkt gebracht werden können. Um diese Regelung durchzuführen und Unternehmen zu unterstützen gibt es REACH- Beauftragte.
Mit der REACH-Regelung ist die Umwelt und der Verkehr nicht nur abgesichert und geschützt, sondern auch die Menschen die mit diesen Stoffen arbeiten.
REACH Verordnung Umsetzung und welche Pflichten sich daraus ergeben
Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Ziel ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Chemikalienindustrie zu fördern. Aus dieser Verordnung ergeben sich umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren, verwenden oder in Verkehr bringen. Hier sind die wichtigsten Pflichten zusammengefasst:
1. Registrierung von Stoffen
Unternehmen müssen alle Stoffe, die sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder in die EU importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Die Registrierung erfordert detaillierte Informationen über die Eigenschaften des Stoffes, seine Verwendung, die Exposition und das Risikomanagement.
2. Bewertung von Stoffen
Die von den Unternehmen eingereichten Registrierungsdossiers können von den Behörden bewertet werden, um sicherzustellen, dass alle Risiken, die mit den Stoffen verbunden sind, angemessen kontrolliert werden. Dies umfasst die Bewertung der eingereichten Informationen und gegebenenfalls die Anforderung weiterer Informationen.
3. Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)
Bestimmte Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden, benötigen eine Zulassung für ihre Verwendung. Unternehmen müssen nachweisen, dass die Risiken, die mit diesen Stoffen verbunden sind, beherrscht werden können, oder dass der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe gibt.
4. Beschränkungen
Für bestimmte gefährliche Stoffe können Beschränkungen für ihre Herstellung, Vermarktung oder Verwendung festgelegt werden. Unternehmen müssen diese Beschränkungen einhalten, die darauf abzielen, die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren.
5. Kommunikationspflichten in der Lieferkette
Unternehmen müssen Informationen über die sichere Verwendung von Chemikalien entlang der Lieferkette weitergeben. Dies betrifft insbesondere Sicherheitsdatenblätter, die an die Abnehmer der Stoffe oder Gemische weitergegeben werden müssen.
6. Pflichten für nachgeschaltete Anwender
Nachgeschaltete Anwender von Chemikalien, wie Formulierer von Gemischen oder industrielle Anwender, haben eigene Verpflichtungen, unter anderem die Verwendung von Stoffen in Übereinstimmung mit den von den Lieferanten bereitgestellten Sicherheitsempfehlungen.
7. Pflichten bei der Einfuhr von Erzeugnissen
Importeure von Erzeugnissen, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen unter bestimmten Umständen sicherstellen, dass diese Stoffe registriert sind und die Verwendung dieser Stoffe in den Erzeugnissen den REACH-Bestimmungen entspricht.
Die Einhaltung der REACH-Verordnung erfordert von den Unternehmen erhebliche Anstrengungen, bietet aber auch die Möglichkeit, die Sicherheit von Chemikalien zu verbessern und zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beizutragen.