Der Arbeitsschutz auf Baustellen bei mehreren Arbeitgebern
Auf Großbaustellen, wie sie beispielsweise Bauträger und Projektentwickler wie www.conceptbau.de organisieren, sind in der Regel Arbeitnehmer unterschiedlicher Arbeitgeber beschäftigt. Damit die Belange des Arbeitsschutzes und der Sicherheit auch bei der gemeinsamen Arbeit gewahrt bleiben, muss sich nach der Baustellenverordnung ein Koordinator um die Planung als auch die Ausführung des Bauvorhabens unter diesem Gesichtspunkt kümmern. Neben dem Arbeitsschutz sorgt der Koordinator auch für einen störungsfreien Bauablauf und kümmert sich auch um sogenannte spätere Arbeiten an der Baustelle. Damit ein Koordinator diese Aufgaben wahrnehmen kann, muss er über Erfahrungen und Kenntnisse nicht nur zum Arbeitsschutz im Baubereich haben, sondern sich selbst gut mit den Aufgaben auf einer Baustelle auskennen. Weiterhin gehören dazu Kenntnisse, was und wie ein Koordinator auf einer Baustelle tätig werden muss und kann.
Welche Aufgaben hat der Koordinator auf einer Baustelle?
Die Rechtsgrundlage für die Bestellungspflicht eines Koordinatoren findet sich in § 3 der Baustellenverordnung. Diese Aufgabe kann auch – sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt – vom Bauherren selbst wahrgenommen werden. Der Koordinator hat mehrere Aufgaben zu erledigen. Im Allgemeinen achtet er zunächst darauf, dass bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes, wie sie in § 4 des Arbeitsschutzgesetzes beschrieben sind, eingehalten werden. Er organisiert die Wechselwirkungen, die sich durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern verschiedener Arbeitgeber ergeben. Der Koordinator arbeitet den Gesundheits- und Sicherheitsplan aus und berät den Bauherren bei der Planung der Baustelleneinrichtung. Unter Umständen erstellt der Koordinator nach § 3 der Baustellenverordnung auch die Baustellenordnung. Die Aufgaben des Koordinators gehen noch weiter. Bereits bei Ausschreibungen, bei Vergabe- und Bauverträgen ist der Koordinator zu beteiligen, damit diese Unterlagen auch den Aspekten des Arbeitsschutzes gerecht werden können. Die Aufgaben des Koordinatoren werden bei der Ausführung des Bauvorhabens fortgesetzt. Er kümmert sich nicht nur um die tatsächliche Beachtung des Arbeitsschutzes, sondern informiert und erläutert Maßnahmen, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer erforderlich sind.
Welche Qualifikation muss ein Koordinator haben?
Von einem Koordinatoren im Sinne der Baustellenverordnung werden verschiedene Kenntnisse und Erfahrungen erwartet. Dazu gehören baufachliche Kenntnisse, Wissen um die Koordinatorentätigkeit selbst, um Kenntnisse zum Arbeitsschutz und um einschlägige berufliche Erfahrungen bei der Ausführung von Bauvorhaben. Kenntnisse und Erfahrungen allein reichen aber nicht aus. Der Koordinator muss von seiner Person auch Willens sein, Gesundheitsschutz und Sicherheit auf der Baustelle zu fördern und sich dafür aktiv einzusetzen. Das bedeutet auch, dass er Arbeitsabläufe kennt und steuern kann, dass er über die unterschiedlichen Arbeitgeber und deren Aufgaben hinweg das Zusammenspiel auf einer Baustelle versteht. Um als Koordinator erfolgreich zu sein, muss die Person auch über eine Sozialkompetenz verfügen, die ihn in die Lage versetzt, die Anforderungen zu kommunizieren und umzusetzen. Je größer das Bauvorhaben, umso tiefer müssen die Kenntnisse und Erfahrungen des Koordinators sein.
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