Welche Vorteile bietet eine gute Struktur im Arbeitsschutz?
In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben im Arbeitsschutz als immer komplexer und umfangreicher herausgestellt und entwickelt. Gleichzeitig nahmen auch die Bedeutung und der Stellenwert des Themas deutlich zu. Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger haben darauf mit einer höheren Vorschriftendichte reagiert. Dies alles führte in vielen Unternehmen dazu, dass sowohl die Struktur der Arbeitsschutzorganisation als auch das zielgerichtete Handeln desselben nach und nach verwässerte. In der Wahrnehmung vieler Mitarbeiter hat der Arbeitsschutz jedoch an Bedeutung gewonnen und ist ein wichtiger Bestandteil des Wohlfühlklimas des Arbeitsplatzes geworden und damit auch ein Faktor für die Motivation und Produktivität. All diese Umstände sprechen dafür, den Arbeitsschutz zielgerichtet und effizient aufzustellen – dies geschieht im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagements.
Was bedeutet Arbeitsschutzmanagement?
Das Arbeitsschutzmanagement kann auf vielerlei Weise in das Unternehmen eingeführt werden. Im Grundsatz wird dabei immer das gleiche Prinzip verfolgt. In einem ersten Schritt müssen die Ziele definiert werden, die mit dem Arbeitsschutz im Betrieb erreicht werden sollen. Zum Großteil sind diese Ziele durch den Gesetzgeber bereits normiert. Darüber hinaus hat jedes Unternehmen jedoch auch einen eigenen Spielraum, seine eigenen Absichten zu definieren. Natürlich steht dabei immer die Vermeidung von Arbeitsunfällen im Vordergrund. Solche Unternehmensziele können jedoch auch darauf ausgerichtet sein, das betriebliche Klima zu fördern, indem es präventive Maßnahmen gegen Berufskrankheiten zu entwickeln sucht. Nachdem entsprechende Ziele festgelegt wurden, folgt als nächster Schritt die Erfassung des Ist-Zustandes.
Vom Ist zum Soll durch geeignete Maßnahmen
Die Erkenntnisse über den gegenwärtigen Zustand des Arbeitsschutzes ist Voraussetzung dafür, geeignete Maßnahmen zu finden, die erforderlich sind, um den Soll-Zustand, also das festgelegte Ziel zu erreichen. Übrigens sollte die Zielfestlegung immer durch die oberste Führung des Unternehmens erfolgen und getragen werden; nur dann verspricht der Einsatz des Arbeitsschutzmanagements erfolgreich zu sein. Die getroffenen Maßnahmen müssen durch den Betriebsrat mitgetragen werden. Es empfiehlt sich daher, den Betriebsrat so früh und so umfassend wie möglich am Prozess zu beteiligen. Die Maßnahmen müssen stetig daraufhin untersucht werden, ob sie sich dazu eignen, das Ziel zu erreichen bzw. ob sie so umgesetzt werden, wie man sich dies versprochen hat.