In der heutigen Zeit verändert sich die Berufswelt kontinuierlich. Psychische und physische Anforderungen an die Arbeitnehmer erhöhen sich kontinuierlich. Deshalb ist es erforderlich Maßnahmen zu treffen, die einen Ausgleich schaffen. Ausreichender Arbeitsschutz ist Pflicht! Was zählt ,ist, zumutbare und sichere Arbeitsbedingungen ohne Gefahren für die Gesundheit für die Mitarbeiter zu schaffen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema: Sonderwerkzeuge und Arbeitssicherheit – was ist hier zu beachten?
Was sind Sonderwerkzeuge?
Als Sonderwerkzeuge werden Präzisionswerkzeuge und Werkzeugmaschinen, die im Bereich Zerspanung zum Einsatz kommen, bezeichnet. Der Einsatz von Sonderwerkzeugen bietet Unternehmen gute Chancen. Die Bandbreite dieser Werkzeuge reicht von Abwandlungen bereits vorhandener Werkzeuge bis zu Unikaten. Generell wird jedes Werkzeug, welches nicht in den Produktkatalogen der Hersteller gelistet ist, als Sonderwerkzeug bezeichnet.
Bestimmungen und Gesetze zum Arbeitsschutz
Die Schaffung eines innerbetrieblichen funktionierenden Arbeitsschutzes ist ein wichtiges Instrument beim Einsatz von Sonderwerkzeugen. Grundlage hierzulande sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ergänzt werden diese Regelwerke durch eine Vielzahl Handlungsvorgaben und sonstige Vorgaben zur Regelung des Arbeitsschutzes. Vorbeugender Arbeitsschutz erfordert stets die Schaffung geeigneter Strukturen und Prozesse im Unternehmen und ist deshalb ein zwingender, zentraler Inhalt der Betriebsorganisation. Daraus ergeben sich zahlreiche Anforderungen an Arbeitgeber.
Arbeitssicherheit beim Einsatz von Sonderwerkzeugen
Bei Sonderwerkzeugen handelt es sich um enorm scharfe Produktionsmittel. Außer kleinen Schnittverletzungen können dadurch wesentlich schlimmere Verwundungen verursacht werden. Deshalb ist beim Einsatz von Sonderwerkzeugen auf umfassenden Gesundheits- und Arbeitsschutz zu achten. Jedem Mitarbeiter muss eine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Sie besteht generell aus:
– Sicherheitsschuhen
– Arbeitshandschuhen
– Gehörschutz
– Schutzbrille
Schutz von Sonderwerkzeugen darf nicht vernachlässigt werden
Sonderwerkzeuge, Fräser, Bohrer, etc. müssen bei der Aufbewahrung durch Plastikhüllen geschützt werden. Andernfalls kann es passieren, dass sich ein Mitarbeiter beim Vorbeigehen versehentlich an den messerscharfen Werkzeugklingen verletzt. Nicht benutzte Werkzeuge müssen in Werkzeugschränken aufbewahrt werden. Dadurch lassen sich auch die Sonderwerkzeuge von Beschädigungen schützen. Werkzeuge, die gerade für einen Fertigungsprozess vorbereitet werden, sind in den meisten Betrieben ungesichert. Kommt ein Facharbeiter mit der Hand versehentlich an ein enorm scharfes Werkzeug, ist eine Schnittverletzung die geringste Folge. Noch schlimmer sind die gesundheitlichen Folgen für den Mitarbeiter, wenn er stolpert oder ausrutscht und mit dem Gesicht auf die scharfe Schneide fällt. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Arbeiter mit einer Hand über eines der Werkzeuge nach einem Zweiten greift und sich dabei die Pulsader aufschneidet. Die Folgen für den Betroffenen sind unvorstellbar.
Mögliche Lösung des Problems
Jedes Werkzeug, dass für einen Fertigungsprozess vorbereitet wird, muss mit einer Hülle aus Gummi bestückt werden, um es vor versehentlichen Berührungen mit Verletzungsfolgen abzuschirmen. Die Hüllen sind kostengünstig zu erwerben. Mit Schutzhüllen lässt sich die Gesundheit der Mitarbeiter beim Umgang mit Sonderwerkzeugen im Unternehmen, schützen. Diese Maßnahme ist für alle Sonderwerkzeuge, Fräser, Bohrer zu treffen, die nicht im Werkzeugschrank aufbewahrt sind.