Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten
Die jetzige Form des Gefahrgutbeauftragten hat sich seit der Neufassung der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung im Jahr 2011 bewährt. So müssen Unternehmen immer dann einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn ihnen bei der Beförderung gefährlicher Güter Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. Die Bestellung erfolgt entweder auf einer arbeitsvertraglichen Grundlage oder durch eine schriftliche Information des Arbeitgebers. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, auch alle anderen Mitarbeiter über die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten zu informieren. Erfolgt die Bestellung einer anderen Person nicht, übernimmt der Unternehmer automatisch selbst diese Aufgabe. Unabhängig davon, wer die Aufgabe übernimmt, müssen die erforderlichen Schulungen und die Prüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen werden – andernfalls drohen haftungsrechtliche Folgen.
Besuch einer anerkannten Schulung und Prüfung erforderlich
In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage gestellt, welche Personen überhaupt Gefahrgutbeauftragter werden dürfen. Der Personenkreis lässt sich wie folgt eingrenzen:
- Mitarbeiter des Betriebes, die in eigener Verantwortung Tätigkeiten im Bereich Beförderung von Gefahrgut vornehmen
- Externe Personen, die über entsprechende Qualifikationen verfügen.
Die Voraussetzungen sind dabei für beide Personenkreise gleich. Vor der Bestellung durch den Unternehmer muss der zukünftige Gefahrgutbeauftragte eine von der IHK anerkannte Schulung für Gefahrgutbeauftragte besuchen. Im Anschluss an die Schulung muss der Anwärter auf den Posten des Gefahrgutbeauftragten vor der IHK eine Prüfung ablegen. Die nach bestandener Prüfung ausgehändigte Bescheinigung hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Danach müssen Schulung und Prüfung aufgefrischt werden.
Lerninhalte und Aufbau der Schulungen für Gefahrgutbeauftragte
Der Gefahrgutbeauftragte in spe muss vor Ablegung der Prüfung die erforderliche Sachkunde erwerben. Hierzu eignen sich Grundlehrgänge, die von Lehrgangsveranstaltern angeboten werden, die über eine entsprechende Anerkennung der örtlich und sachlich zuständigen Industrie- und Handelskammer verfügen müssen. Nach den Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung kommen hierzu auch Kombinationen aus mündlichen und schriftlichen Lehrgängen in Frage; sogar Fernschullehrgänge sind möglich, solange auch sie die Anerkennung durch die IHK nachweisen können. Prinzipiell gliedern sich die Schulungen in einen allgemeinen Teil, der die Informationen vermittelt, die für alle Gefahrgutbeauftragten gelten. In dem besonderen Teil widmen sich die Schulungen den speziellen Vorschriften und Inhalten für die jeweilige Beförderungsart:
- Straßenverkehr
- Schienenverkehr
- Binnenschifffahrt
- Seeschifffahrt
- Luftverkehr
Die Prüfung erfolgt anhand bundeseinheitlicher Fragebögen. Auch hier finden sich ein allgemeiner und ein besonderer, auf den jeweiligen Verkehrsträger zugeschnittener, Teil wieder. Die Prüfung beinhaltet Fragen, die selbstständiges Arbeiten mit den entsprechenden Gefahrgutvorschriften erforderlich machen. Auch wenn die Prüfung erfolgreich absolviert wurde, wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen während der fünf Jahre Bescheinigungsdauer empfohlen.
Weiterbildungen – zum Gefahrgutbeauftragter
Gefahrgutbeauftragte
November
März
November