Vom Kesselwärter zur Befähigten Person zur Prüfung und Bedienung von Dampfkesselanlagen
Dass der Betrieb und die Errichtung von Dampfkesselanlagen große Risiken für die Gesundheit und das Leben von Menschen und eine nicht unerhebliche Gefahr für Sachwerte darstellen, kann jeder nachvollziehen. Man muss sich nur vorstellen, dass ein Dampfkessel explodiert und Bruchteile davon durch die Gegend geschleudert werden. Auch der Austritt von heißem Dampf oder Flüssigkeiten kann zu erheblichen Gesundheitsschäden oder Sachbeschädigungen führen. Deshalb haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften klare Vorstellungen davon, wie Betreiber mit solchen Anlagen umzugehen haben und welche Voraussetzungen für ihren sicheren Betrieb erfüllt sein müssen. Diese Vorstellungen haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften in entsprechende Vorschriften umgesetzt. Diese Regelungen haben insbesondere die Sicherheit der Menschen und der Sachgüter zum Ziel. So muss zum Beispiel der Betreiber der Anlage dafür Sorge tragen, dass die Anlage nur von solchen Personen bedient werden, die er hierfür explizit beauftragt hat.
Bis 2003 galt die Dampfkesselverordnung
Nach der bis zum Jahr 2003 geltenden Dampfkesselverordnung waren entsprechend sogenannten Kesselwärter für die Bedienung von Dampfkesselanlagen zu bestellen. Dieser hatte die Aufgabe, die Anlage zu warten und zu beaufsichtigen. Die Dampfkesselverordnung wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt unter anderem vor, dass der Betreiber einer Dampfkesselanlage eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Nach den Ergebnissen dieser Gefährdungsbeurteilungen richten sich unter anderem auch die Art, der Umfang und die Fristen der regelmäßigen Überprüfungen von Dampfkesselanlagen. Übrigens gilt die Betriebssicherheitsverordnung für neue Anlagen unmittelbar. Für bestehende Anlagen galt noch eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2009. Doch ab dem Jahr ist die Betriebssicherheitsverordnung auch für ältere Anlage anzuwenden. Schwerpunkt einer Prüfung auf Betriebssicherheit von Dampfkesselanlagen sich die Sicherheitseinrichtungen, die sicherheitstechnische Wartung und die (fachgerechte) Instandhaltung.
Handelt es sich bei der Instandsetzung um eine Änderung oder um eine wesentliche Veränderung?
Immer wieder führen Instandsetzungsarbeiten an Dampfkesselanlagen zu der Frage, ob es sich dabei „nur“ um eine Änderung oder um eine wesentliche Veränderung der Anlage handelt. Die Antwort auf diese Frage hat Auswirkung auf die Erfordernis einer erneuten Prüfung vor Wiederinbetriebnahme der Anlage. Vor allem die Bediener und die Betreiber älterer Anlagen lohnt sich die Teilnahme an Seminaren zu den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung in Bezug auf Dampfkesselanlagen. Neben vielen gemeinsamen Bestimmungen gibt es auch eine Menge neuer Regelungen, die zu beachten sind. Solche Lehrgänge gelten auch als Teilerfüllung der Voraussetzungen der neuen Kesselwärter: der Befähigten Person für Dampfkesselanlagen. Diese müssen neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einer einschlägigen Berufspraxis auch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit vorweisen.
Das Hauptziel der Redaktion Arbeitssicherheit Schulung ist es, das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen und Unternehmen mit fachkundigen Artikeln bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.