Das zuverlässige und sichere Funktionieren von Automatiktüren und Industrietoren ist eine wesentliche Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf unserer modernen Wirtschaft. Automatische Türen und Tore kommen täglich in den Bereichen Logistik und Industrie zum Einsatz, wobei auch Felder wie Rettungsdienste und deren Reaktionszeit betroffen sind. Um stets die entsprechende Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist eine jährliche Wartung und Schließkraftmessung dringend erforderlich. Anderenfalls können sich automatisch betriebene Tore und Türen, egal in welcher Größenordnung, schnell zu einer Gefahrenquelle im Alltag entwickeln.
Da viele Unternehmen dieser Aufgabe jedoch nur unzureichend nachkommen, überschreiten viele technische Anlagen, wie beispielsweise Torsysteme, deutlich die zugelassenen Messwerte. Konstante und professionelle Wartung sollte vor allem in diesen Bereich eigentlich selbstverständlich sein, auch im Interesse der Betriebe selbst. In der Realität zeigt sich jedoch, dass gerade selbstverständlich genutztes Equipment wie automatische Torsysteme und Industrietore nicht mit der nötigen Sorgfalt bedacht und instand gehalten werden. In der Konsequenz steigt dadurch das Gefahrenpotenzial für die Mitarbeiter und den gesamten betrieblichen Ablauf. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, legt der Gesetzgeber verstärkt Wert darauf, solche Gefahrenquellen am Arbeitsplatz durch verpflichtende präventive Maßnahmen zu vermindern. Die regelmäßige Prüfung auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit ist daher seit dem Jahr 2013 mit strengeren Auflagen in der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 festgelegt.
Aktualisierung der Arbeitsstättenregel für mehr Arbeitssicherheit
Als Reaktion auf die immer nachlässiger werdende Erfüllung der Wartungspflicht hat der Gesetzgeber die Arbeitsstättenregelung entsprechend angepasst. Die entsprechende Neuerung in der ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-1 bezieht sich speziell auf eine regelmäßige Schließkraftmessung von kraftbetätigten Türen und Toren. Insbesondere bei automatischen Industrietoren, für die es keine Brandschutzverordnung gibt, kann die Definition und Einhaltung von prinzipiellen Schutzzielen lebenswichtig sein. Die diesbezügliche Anpassung der Arbeitsstättenregel legt eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren fest. Diese muss zusätzlich nach der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage durchgeführt werden.
Wesentlicher Bestandteil dieser wiederkehrenden Überprüfung ist die Durchführung von Messungen an risikobehafteten Stellen. Die Aufzeichnung der Ergebnisse ist ebenso verpflichtend wie die Aufbewahrung derselben vor Ort an der Arbeitsstätte, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Für eine lückenlose Gewährleistung der Sicherheitsvorschriften muss die sicherheitstechnische Prüfung vor Ort auf jeden Fall nach den Vorgaben des Herstellers und durch einen sachkundigen Prüfer erfolgen.
Professionelle Schließkraftmessung an automatischen Türen und Toren
Beim Einsatz von automatischen Türen und Toren sind Scher- Quetsch- und Stoßstellen eine häufige Verletzungsquelle. Die Feststellung der Betriebskräfte an diesen Punkten und die Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte werden durch die regelmäßige und fachkundige Schließkraftmessung erreicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin legt als Herausgeber der Arbeitsstättenregeln eindeutig fest, dass eine sicherheitstechnische Prüfung in diesem Sinne nur von ausreichend sachkundigem Personal durchgeführt werden darf.
„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.“
Hersteller wie beispielsweise ASSA ABLOY Entrance Systems bieten daher, neben den Produkten selbst, auch die entsprechende Wartung und Instandhaltung von automatischen Tür- und Torsystemen an. So können eventuell vorhandene Mängel auch direkt professionell erkannt und von einem Servicetechniker behoben werden.
Das muss bei der Wartung von kraftbetätigten Türen und Toren beachtet werden
Die regelmäßige Wartung dient zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz, so dass auch bei eventuellen Unfällen die Verletzungen möglichst leicht ausfallen. Hierzu wird vorranging im Rahmen der Schließkraftmessung der zeitliche Kraftaufwand an den Schließkanten der Industrietore gemessen. Über einen Zeitraum von 5 Sekunden darf die dynamische Kraft dabei 400 Newton nicht überschreiten und muss anschließend auf unter 25 Newton abgesenkt werden. Die Verwendung von geeigneten, normkonformen Messgeräten ist hierbei unerlässlich. Zusätzlich müssen das Reversieren des Tores sowie die Torsteuerung überprüft werden, ebenso wie die Funktionstüchtigkeit von Schaltleiste, Federn und Bremsen.
Generell empfiehlt sich auch, zur Vermeidung von Quetschungen und Einklemmungen, die Schaltleisten mit Drucksensoren und Lichtschranken zu versehen. Treffen diese auf ein Hindernis, werden die Schließkräfte durch das Signal des Sensors gestoppt oder erheblich gedämpft, um so die Beschädigungs- und Verletzungsgefahr herabzusenken. Diese Technik an Automatiktüren, deren Schaltleisten meist mit PVC ummantelt sind, kennt man im Alltag beispielsweise von Bus- oder Zugtüren.
Für die Betreiber von automatischen Tür- und Toranlagen sind auch die Konsequenzen einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben wichtig zu wissen. Überschreiten die Industrietore oder Automatiktüren die vorgegebenen Richtwerte, müssen fahrlässig handelnde Unternehmen auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Kommt es durch unterlassene Wartung und Instandhaltung eines Tores bei einem Zusammenstoß von Mensch und Technik zu Verletzungen wie Knochenbrüchen und Quetschungen, ist der verantwortliche Betreiber für sämtliche Schäden haftbar zu machen.
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