Pressen bergen eine große Gefahr Arbeitsunfälle zu verursachen bei der Schließbewegung. Diese Bewegung erfolgt gradlinig. Sollte bei diesem Arbeitsvorgang ein Körperteil zwischen den festen und beweglichen Teil der Presse, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Aus diesem Grund müssen Pressen immer in einem betriebssicheren Zustand sein. Deswegen braucht man befähigte Personen zur Prüfung von Pressen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine befähigte Person solche Anlagen zu prüfen hat. Der Name Presse ist Missverständlich auch andere Maschine die Werkstoffe zerkleiner können brauchen die Person. So ist eine Hammermühle von neue-herbold.com genauso einen Presse, da der Stemple rotiert. Die Betreiber von Pressen sind für die Durchführung dieser Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung verantwortlich. Bei Unterlassung droht dem Unternehmer nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Haftungsanspruch in einem Schadensfall.
Die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung müssen erfüllt werden
Solche eine befähigte Person kann ein Mitarbeiter des Betriebes sein. Sie muss allerdings die vorgegebenen Auflagen vorweisen können. Dies sind Personen, wie sie aufgrund ihrer Kenntnisse, Ausbildung und Erfahrungen Pressen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können und die ermittelten Werte auch bewerten können. Die Sollte die zuständige Behörde feststellen, dass die Person nicht geeignet ist zur Prüfung von Pressen, kann sie von dem Unternehmer verlangen, diese zu wiederholen.
Der Betrieb benennt eine befähigte Person zur Überprüfung von Pressen
Eine neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber von Pressen, diese so einzurichten und zu sichern, dass Verletzungen durch bewegliche Teile des Werkzeuges verhindert werden. Weiterhin ist die Sicherheit der Pressen regelmäßig zu überprüfen. Da dies nur durch befähigte Personen erfolgen darf, muss der Betrieb diese benennen oder von außerhalb durchführen lassen. Wenn das Unternehmen eine befähigte Person benennt, muss diese in der Lage sein, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen an der Presse nach Art, Prüffrist, Umfang und Qualifikation diese festzulegen und durchzuführen.
Der Besuch von grundlegenden Seminaren
In Seminaren lernen künftige befähigte Personen nicht nur die Grundbegriffe für Pressen, sondern auch die rechtlichen Grundlagen dazu. Hier erhalten sie alles Wissenswerte über die Rechte, Aufgaben und Pflichten einer befähigten Person. Dabei werden die Schutzeinrichtungen und die Schutzmaßnahmen erklärt, wie auch die Kontrolle vor dem Gebrauch von Pressen. Die Arbeiten zu einer vorbeugenden Instandhaltung und Wartung werden besprochen. Die Kenntnisse für die erforderliche Dokumentation aller Prüfungen werden hier vermittelt. Die entsandten Teilnehmer von den Betrieben zu diesen Seminaren sind in der Regel Betriebsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister, Monteure und Fachpersonal, welche schon im Unternehmen mit der Instandhaltung, Wartung und dem Umgang der Pressen beauftragt sind. Natürlich können auch andere interessierte Personen daran teilnehmen.