Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz müssen beachtet werden
In einem Unternehmen sind sehr viele Personen mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigt. Das beginnt beim Unternehmer, geht über den Betriebsrat und endet nicht beim Brandschutzhelfer. Daneben gibt es noch den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Manchmal ist die genaue Zuständigkeit dieser Personen nicht gleich ersichtlich. Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) bestimmt, ergänzt durch das Arbeitssicherheitsgesetz und die Schriften der Unfallversicherungsträger, wer welche Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnimmt. § 3 des ArbSchG legt die Gesamtverantwortung des Unternehmers für den Arbeitsschutz fest. Der Unternehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, die Beschäftigten während der Arbeit zu schützen und darüber hinaus alle möglichen Gefährdungen und Risiken zu minimieren. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung haftet der Unternehmer auch für die Nichtbeachtung der Vorschriften zum Arbeitsschutz.
Die beteiligten Personen im Arbeitsschutz
Allerdings liegt es auf der Hand, dass der Unternehmer nicht alle Aufgaben selbst übernehmen und durchführen kann. Er hat deshalb die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten auf andere Personen zu übertragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er mit einer solchen Delegation ach seine Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen übertragen kann. Diese verbleibt immer bei ihm, was wiederum auch bedeutet, dass der Unternehmer sicherstellen muss, dass die Personen, auf die er Aufgaben des Arbeitsschutzes übertragen hat, die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Zentrale Figuren im betrieblichen Arbeitsschutz sind neben dem Unternehmer die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Während der Betriebsarzt die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen durchführt und den Unternehmer in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes berät und unterstützt, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine ähnliche Aufgabe in Bezug auf die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen. Insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind diese beiden Experten von großer Bedeutung.
Sicherheitsbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie Ersthelfer
Daneben hat jedes Unternehmen – abhängig von seiner Größe – weitere Personen im Arbeitsschutz zu beschäftigen. Zum Beispiel den Sicherheitsbeauftragten, der aus der Mitarbeiterschaft des Unternehmens rekrutiert wird. Auch er hat eine Beratungsfunktion für den Unternehmer wahrzunehmen. Gleichzeitig wird der Sicherheitsbeauftragte auch als Multiplikator tätig und informiert seine Kollegen über die Maßnahmen im Arbeitsschutz. Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie Ersthelfer haben spezielle Aufgaben während einer Notsituation zu meistern. Zusätzlich werden für den Einsatz von Arbeitsmitteln Befähigte Personen benötigt, die diese Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit hin prüfen. In einer gut aufgestellten Arbeitsschutzorganisation greifen diese Personen gezielt und gesteuert ineinander und gewährleisten auf diese Weise einen umfassenden wie effektiven Arbeitsschutz.

Sein Hauptziel der Redaktion ist es, das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen und Unternehmen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen mit Fachkundigen Artikeln