Gefahrstoffe finden sich in vielen Bereichen des heutigen Lebens und immer öfter trifft man im Beruf auf Gefahrstoffe. Im Segment der Gefahrstoffe dreht sich alles um das Gefahrstoffrecht und das Chemikalienrecht. Beide Gesetze und Rechte regeln die Lagerung und die richtige Kennzeichnung potenziell gefährlicher Stoffe und deren Gemische.
Im Mittelpunkt der Gefahrstoffverordnung stehen die Begriffsbestimmung und die Zielsetzung. Jedoch sind in vielen Betrieben immer noch offene Fragen zu den einzelnen Gefahrstoffen. Das bringt nicht nur Angst, sondern auch Unsicherheit mit sich, was beim Umgang mit Gefahrstoffen sehr verheerend sein kann. Fragen zur richtigen Anwendung und zur REACH-Verordnung, der Sicherheitsdatenblätter, CLP, GHS und vieles mehr sind nur ein kleiner Teil von Unsicherheiten, die um jeden Preis verhindert werden sollten.
Was sind eigentlich Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Substanzen, die ein Gefährdungspotenzial aufweisen. Das kann sowohl von Reinstoffen, also auch von Stoffgemischen ausgehen. Gefahrstoffe laut der Gefahrstoffverordnung sind
- Stoffe und Stoffgemische die laut CMR als diese gekennzeichnet sind
- Stoffe und deren Zubereitungen die explosionsgefährlich sind
- Physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften aufweisen
Gefahrstoffe wurden in der Amtsblatt der EU vom 31. Dezember 2008 in die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verkündet. Grundlage der Verordnung ist die weltweit gültige GHS Verordnung (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien).
Zusätzlich sind Stoffe als Gefahrstoffe einzustufen, wenn sie wie folgt sind:
- Hochentzündlich
- Ätzend
- Reizend
- Leichtentzündlich
- Giftig
- Sehr giftig
- Umweltschädlich
- Gesundheitsschädlich
Als CMR- Stoffe eingestuft werden Stoffe und Gemische sowie deren Zubereitung nur, wenn diese Erfahrungen beim Menschen oder Tieren nachgewiesen wurden oder wenn es angenommen wird.